Holger Hinze, Zugelassener Versicherungsberater Beratungsgespräch
 
 
Leistungsprofil
 
 
Ausgehend von der Definition „Versicherungsberater“ ergeben sich vier Tätigkeitsschwerpunkte.
 
   
1. Prüfung von Versicherungsverträgen
Leistungsprofil
 
Analyse des Versicherungsbestandes
Vergleiche, Berechnungen
Vertragsverwaltung
 
2. Vereinbarung von Versicherungsverträgen
 
Angebotsprüfung vor Vertragsabschluß
Verhandlung über Bedingungen und Prämien
Hilfe bei Versicherungsabschlüssen
 
3. Änderung von Versicherungsverträgen
 
Hilfe bei der Korrespondenz mit Versicherungsunternehmen,
z.B. bei Kündigung, Widerruf, Vertragsänderungen etc.
   
4. Beratung und außergerichtliche Vertretung im Schadensfall  
   
Prüfung von Schadenabrechnungen, Korrespondenz mit Versicherern
 
Wer kann sich beraten lassen?
 

Jeder, der Interesse an unabhängiger Beratung hat, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen. Beratungen können zu einzelnen oder allen Verträgen durchgeführt werden. Auch eine Verwaltung des Versicherungsbestandes kann vereinbart werden. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Bereich öffentlicher Dienst/ Beamte und Existenzgründungen.

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