Ausgehend von der Definition „Versicherungsberater“
ergeben sich vier Tätigkeitsschwerpunkte.
1. Prüfung von Versicherungsverträgen
Analyse des Versicherungsbestandes
Vergleiche, Berechnungen
Vertragsverwaltung
2. Vereinbarung von Versicherungsverträgen
Angebotsprüfung vor Vertragsabschluß
Verhandlung über Bedingungen und Prämien
Hilfe bei Versicherungsabschlüssen
3. Änderung von Versicherungsverträgen
Hilfe bei der Korrespondenz mit Versicherungsunternehmen,
z.B. bei Kündigung, Widerruf, Vertragsänderungen
etc.
4. Beratung und außergerichtliche Vertretung
im Schadensfall
Prüfung von Schadenabrechnungen, Korrespondenz
mit Versicherern
Wer kann sich beraten lassen?
Jeder, der Interesse an unabhängiger
Beratung hat, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen. Beratungen
können zu einzelnen oder allen Verträgen durchgeführt
werden. Auch eine Verwaltung des Versicherungsbestandes kann
vereinbart werden. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit
liegt im Bereich öffentlicher Dienst/ Beamte und Existenzgründungen.