Versicherungsberater mit Erlaubnis nach §
34e Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK Dresden am 25.05.2007;
davor gerichtliche Zulassung durch den Präsidenten des
Landgerichtes Bautzen, Az.: E 316-2/07 vom 26.04.2007
Beratertätigkeit für die Verbraucherzentrale Sachsen
e.V.
223 Versicherungsberater in Deutschland
Hinweis:
Anzahl der registrierten Versicherungsvermittler/Makler und
Versicherungsberater in Deutschland
Quelle: DIHK Service GmbH, Stand des Vermittlerregisters:
02.01.2012
Versicherungsberater im Sinne
dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei
der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen
oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
im Versicherungsfall berät und gegenüber dem Versicherer
außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer
einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise
von ihm abhängig zu sein. Definition gemäß §
59 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz
Versicherungsberater
unterliegen einem gesetzlichen Provisionsannahmeverbot.