Holger Hinze, Zugelassener Versicherungsberater Beratungsgespräch
 
 
Herzlich Willkommen auf meiner Homepage!
 
 
Persönliche Angaben
 
Holger Hinze, Jahrgang 1969
Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK Dresden am 25.05.2007; davor gerichtliche Zulassung durch den Präsidenten des Landgerichtes Bautzen, Az.: E 316-2/07 vom 26.04.2007
Mitglied im Bundesverband der Versicherungsberater BVVB e.V.
Beratertätigkeit für die Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
 
 
223 Versicherungsberater in Deutschland
 
Grafik Vermittlerregister
 
Hinweis: Anzahl der registrierten Versicherungsvermittler/Makler und Versicherungsberater in Deutschland
 
Quelle: DIHK Service GmbH, Stand des Vermittlerregisters: 02.01.2012
 
 
Versicherungsberater im Sinne dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät und gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. Definition gemäß § 59 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz

Versicherungsberater unterliegen einem gesetzlichen Provisionsannahmeverbot.
 
 
zum Seitenanfang
 
 
Startseite | Leistungsprofil | Praxisbeispiele | Honorar | Downloads | Kontakt | Impressum
  StartseiteLeistungsprofilPraxisbeispieleHonorarDownloadsKontaktImpressum