Holger Hinze, Zugelassener Versicherungsberater Beratungsgespräch
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Honorar
 
 

So individuell wie Ihr Anliegen, so individuell ist auch das Honorar dafür. Sobald die Art und der Umfang der Beratung gemeinsam festgelegt wurde, kann die Honorarhöhe recht genau abgeschätzt werden.
In jedem Fall erhalten Sie vor der Erteilung des Mandats eine Übersicht der voraussichtlichen Beratungskosten und Stundensätze, um sich in Ruhe zu entscheiden.

Als sehr praktikabel hat sich für viele Interessenten eine schrittweise Mandatserweiterung erwiesen.


Folgende Vergütungsformen kommen in der Praxis häufig vor:

Honorar
1.
Für Verbrauchererstberatungen eine zeitunabhängige Pauschale von 190 € für die mündliche bzw. 250 € für die schriftliche Beratung.
   
2.
Komplexe Beratungen können anhand von Erfahrungswerten sowohl pauschal als auch zeitabhängig vergütet werden. Auch eine Mischform ist möglich, wenn z.B. nach der Verbrauchererstberatung das Mandat erweitert wird.
   
Bedenken Sie bitte:

Versicherungsvermittler erhalten erfolgsabhängige Provisionen, die typischerweise mit den Ver- sicherungsbeiträgen durch Sie gezahlt werden, gänzlich unabhängig vom tatsächlichen Arbeits- aufwand.
Ein erheblicher Anteil der Versicherungsverträge ist deshalb als überteuert und unzweckmäßig anzusehen. Die Investition in ein einmaliges Beratungshonorar kann sich sehr schnell für Sie bezahlt machen. (siehe auch Praxisbeispiele)
 
 
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