Holger Hinze, Zugelassener Versicherungsberater Beratungsgespräch
 
 
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Persönliche Angaben
 
Holger Hinze
Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO
 
174 Versicherungsberater in Deutschland
 
Grafik Vermittlerregister
 
Hinweis: Anzahl der registrierten Versicherungsvermittler/Makler und Versicherungsberater in Deutschland
 
Quelle: DIHK Service GmbH, Stand des Vermittlerregisters: 22.12.2009
 
 
Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät und gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
Versicherungsberater dürfen keine Provisionen von Versicherungsunternehmen entgegen- nehmen.
 
 
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